Hypothekendarlehen

Wenn man für den Kauf oder den Bau eines Hauses eine günstige Finanzierungsmöglichkeit sucht, bietet sich ein Hypothekendarlehen an. Ein Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, das durch ein so genanntes Grundpfandrecht auf eine Immobilie abgesichert ist. Dies hört sich komplizierter an, als es ist.

Alle Banken und Kreditinstitut in der Europäischen Union, alle Bausparkassen und alle Lebensversicherungsgesellschaften in Europa können Hypothekendarlehen vergeben. Dabei kann ein Hypothekendarlehen sowohl jede Privatperson als auch jede juristische Person, also auch Firmen oder Gesellschaften, aufnehmen. Mit einem Hypothekendarlehen kann man eine Immobilie kaufen oder bauen, oder man kann damit einen Umbau oder eine Renovierung bzw. Modernisierung finanzieren.
Als Sicherheit bei einem Hypothekendarlehen dient die Immobilie, für die das Darlehen aufgenommen wird. Dies bedeutet, dass der Darlehensgeber eines Hypothekendarlehen im Falle, dass die Raten für das Hypothekendarlehen nicht gezahlt werden, die Immobilie verwerten kann, z.B. im Zuge einer Zwangsversteigerung, um sein Geld zurückzubekommen.

Die Kredit gebende Stelle lässt sich für das Hypothekendarlehen fast immer ein Grundpfandrecht in Form einer Buchgrundschuld in das Grundbuch eintragen. Obwohl es Hypothekendarlehen heißt, wird meist keine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Buchgrundschuld ist, dass die Buchgrundschuld vom eigentlichen Darlehen losgelöst ist, d.h., sie ist abstrakt. In der Praxis bedeutet dies, dass man das Hypothekendarlehen schon abgezahlt haben kann, die Buchgrundschuld aber immer noch im Grundbuch eingetragen bleibt und so als Sicherheit für weitere Darlehen dienen kann. Die Hypothek dagegen ist immer an das Darlehen gebunden und erlischt nach Abzahlung des Darlehens. Benötigt man dann aber eine Anschlussfinanzierung, muss wieder eine neue Hypothek ins Grundbuch eingetragen werden, was mit erneuten Kosten verbunden ist.

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